Bestattungen Norbert Esser

Der Mensch im Mittelpunkt!

Bestattungsarten:

Für die Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsorts ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person wichtig. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze, so müssen Särge beispielsweise auf Friedhöfen bestattet werden. 



Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof.  Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben.


 

Feuerbestattung

Als Feuerbestattung bezeichnet man die Kremation der Verstorbenen im Sarg und die spätere Beisetzung der Urne. Diese kann auf dem Friedhof, in Friedwäldern, Streuwiesen oder auf See beigesetzt werden. Zwingend notwendig ist hierzu eine Willenserklärung des Verstorbenen oder in einigen Fällen genügt die Willenserklärung eines direkten Angehörigen.


 

Seebestattung

Der Seebestattung geht die Kremation des Verstorbenen voraus. Es ist eine Form der Feuerbestattung bei der die Asche dem Meer übergeben wird. Sie haben die Möglichkeit bei dieser Beisetzung auf dem Meer dabei zu sein.


 

Waldbestattung

Die Waldbestattung ist eine weitere Form der Feuerbestattung. Bei der Waldbestattung wird die Asche an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Diese sogenannten Friedwälder sind speziell dafür vorgesehene Waldstücke. Der genutzte Baum wird mit einer Kennzeichnung versehen.


 

Rasengräber

Eine Bestattung in einem Rasengrab kann sowohl als Erdbestattung, als auch als Feuerbestattung durchgeführt werden. Eine Trauerfeier ist mit anschließendem Geleiht zum Grab möglich.


 

Anonyme Bestattung
Eine anonyme Bestattung kann sowohl als Erdbestattung, als auch als Feuerbestattung durchgeführt werden. Wird keine eigene Grabstätte gewünscht, kann die anonyme Beisetzung in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Eine Trauerfeier ist hier genau wie bei allen anderen Bestattungsarten vorher möglich, die Beisetzung erfolgt anschließend ohne Angehörige. Eine Willenserklärung des Verstorbenen ist hier zwingend erforderlich.

Bestattungen Esser - Bestattungsarten
Bestattungen Esser - Bestattungsarten
Bestattungen Esser - Bestattungsarten

Wir beraten Sie gerne auch persönlich: 02137-2107

Das sollten Sie im Trauerfall erledigen:

Ein Trauerfall ist immer auch eine schwierige emotionale Situation. Trotzdem müssen Sie zahlreiche wichtige Entscheidungen treffen. Wir stehen Ihnen im Trauerfall auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung. Als erfahrenes Bestattungsunternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und streng vertraulichen Gespräch, gerne bei Ihnen zu Hause. Im Anschluss erledigen wir alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, was sie erledigen müssen und was wir Ihnen abnehmen können:

Benötigte Unterlagen:

Um alle Formalitäten für eine Bestattung erledigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

 

Stammbuch

• Heiratsurkunde (wenn verheiratet)

• Geburtsurkunde

• Sterbeurkunde (wenn Ehepartner verstorben)

• Scheidungsurteil (wenn geschieden)

 

Personalausweis

Krankenkassenkarte

Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)

Rentenbescheid / Rentennummer

Registrierschein

Vertriebenenausweis

Graburkunde (bei vorhandenem Wahlgrab)

 

Versicherungspolicen

• Lebensversicherung

• Sterbegeldversicherung

 

Kleidung

• Unterwäsche

• Strümpfe

• Hose / Rock & Hemd / Bluse / Pullover

• Schuhe


Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so können wir Ihnen bei allen notwendigen Behördengänge helfen - sprechen Sie uns an!

Das nehmen wir Ihnen ab:

  • Bei einem Sterbefall im Krankhaus oder Altenheim dort den Totenschein abholen
  • Dem Standesamt am Sterbeort den Sterbefall anzeigen und die Abmeldung vornehmen.
  • Sterbeurkunden vom Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
  • Einen Termin für die Trauerfeier mit den entsprechenden Stellen abstimmen
  • Gestaltung der Trauerfeier abstimmen
  • Den Geistlichen oder den Redner und gegebenenfalls Sänger und Musiker bestellen.
  • Traueranzeigen und Danksagungen bestellen und aufgeben.
  • Sterbegeld, Beihilfe und Auszahlung von Leistungen beantragen bei: Lebens- und Sterbegeldversicherungen, betriebliche Pensions- und Sterbekassen, Berufsgenossenschaften (bei Tod durch Betriebskrankheit oder -unfall), Versorgungsamt, Verbänden, Vereinen und Organisationen, bei denen der Verstorbene Mitglied war.
  • Für Witwen/Witwer: Vorschußzahlung aus der laufenden Rente beantragen (3 Monate) 
  • Beim zuständigen Träger der Rentenversicherung die Witwen-/Witwer- und Waisenrente beantragen.
  • Steinmetzarbeiten für das Grab in Ihrem Auftrag bestellen.
  • Sachversicherungen kündigen
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